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Häufige Fragen

Das Versicherungssystem in der Schweiz und die Befreiung von der Gesundheitsversicherungspflicht

Was ist eine Schweizer Gesundheitsversicherung?
Seit 1996 müssen alle Personen, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, eine Gesundheitsversicherung abschliessen. Diese Gesundheitsversicherungen müssen bestimmte Leistungen abdecken, die bei den Schweizer Krankenkassen alle in der sogenannten Grundversicherung versichert sind. Dazu zählen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamentenkosten im Falle von Krankheit, Unfall, Geburten und Abtreibungen. Zahnärztliche Behandlungen sind nur in Ausnahmefällen abgedeckt.

In der Regel bezahlen die Versicherten die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selbst und beantragen dann die Erstattung bei ihrer Versicherung. Spitäler können mit der Versicherung eine direkte Abrechnung vereinbaren. Bei allen Grundversicherungen müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt einerseits durch Franchisen und andererseits durch einen Selbstbehalt.

• Die Franchise ist ein meist frei wählbarer Geldbetrag. Alle Gesundheitskosten, die im Laufe eines Jahres anfallen, werden bis zur Franchise von der versicherten Person selbst getragen. Ist der Betrag erreicht, werden die darüber hinausgehenden Rechnungsbeträge von der Gesundheitsversicherung übernommen.

• Ist die Franchise ausgeschöpft und kommen neue Rechnungen hinzu, werden diese zuerst zu 90 % von der Versicherung übernommen. 10 % werden von der versicherten Person bezahlt. Auch hier gibt es eine jährliche Obergrenze (CHF 700.–). Wenn diese Obergrenze erreicht ist, werden die Rechnungen zu 100 % von der Versicherung getragen.

Geregelt ist das im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Bestimmte Personen, wie zum
Beispiel ausländische Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten können beantragen, von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit zu werden. Mit einer von den lokalen Behörden gewährten Befreiung kannst du eine private Versicherung wählen, solange du die Anforderungen des KVG erfüllst. Die privaten Versicherungen können weniger kostenintensiv sein. coverio bietet die erforderlichen Leistungen gemäss KVG.
Was ist eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung?
Gemäss dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Allerdings haben bestimmte Personengruppen (darunter Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) die Möglichkeit, eine Befreiung von der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung zu beantragen. Diese Befreiung muss von den kantonalen Behörden genehmigt werden. Mit dieser Befreiung können die Personengruppen stattdessen eine private Versicherung abschliessen, solange sie die Anforderungen des KVG erfüllt. coverio bietet die erforderlichen Leistungen gemäss KVG.
Kann der Befreiungsantrag abgelehnt werden?
Ja, wenn die örtlichen Behörden feststellen, dass du nicht berechtigt bist, können sie deinen Befreiungsantrag ablehnen. In einem solchen Fall werden dir die Gründe für die Ablehnung und die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs mitgeteilt. Bei einer Ablehnung musst du dich bei einer Schweizer Krankenversicherung versichern und falls du bereit eine coverio Versicherung hast, Kontakt mit coverio aufnehmen, um den Prozess der Prämienrückerstattung zu starten.
Was ist eine Befreiungsbescheinigung?
Eine Befreiungsbescheinigung ist ein Dokument, das in der Regel von den örtlichen Behörden deines Wohnkantons ausgestellt wird und bestätigt, dass du aufgrund deiner Versicherung bei coverio von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist. Sende nach Erhalt dieses Dokuments eine Kopie unter Angabe der Policennummer an coverio.

Bewahre das Dokument an einem sicheren Ort auf, da du eine Kopie oder einen Scan des Dokuments benötigst, wenn du eine Rückerstattungsanfrage stellst.
Bedeutet eine Befreiung, dass ich keine Beiträge für die Gesundheitsversicherung zahlen muss?
Nein, unabhängig vom Befreiungsergebnis musst du weiterhin Beiträge zahlen. Die Befreiung entbindet dich nicht von den Verpflichtungen des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG), das vorschreibt, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner der Schweiz eine Gesundheitsversicherung haben muss. Mit der Befreiung erhältst du, unter Vorbehalt der behördlichen Zustimmung, die Zulassung, eine private Gesundheitsversicherung wie coverio zu wählen.
Wie beantrage ich eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?
Nachdem du Kundin oder Kunde von coverio geworden bist, erhältst du per E-Mail eine detaillierte Anleitung, da die Vorgehensweise je nach lokaler Behörde in deinem Wohnkanton variieren kann. In der Regel musst du ein Befreiungsformular ausfüllen und dieses zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen. Falls die Behörde eine zusätzliche Bestätigung von coverio verlangt, kannst du diese bei coverio anfordern. Die Unterlagen sollten möglichst per E-Mail und im PDF-Format eingereicht werden. Das Team von coverio wird dir die Versicherungsdeckung bestätigen und die Unterlagen zurückschicken. Anschliessend kannst du diese bei den zuständigen Behörden einreichen. Dieser Überprüfungsprozess kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern.

Bitte beachte, dass coverio dir in der Zwischenzeit keine Updates über den Stand des Verfahrens geben kann. Dein Versicherungsschutz ist während des Befreiungsprozesses gültig, sofern die Behörden dir einen positiven Entscheid erteilen. Sobald du den Bescheid der lokalen Behörden erhältst, bist du dazu verpflichtet, coverio die Befreiungsbestätigung unaufgefordert einzureichen.
Wie lange gilt die Befreiung?
Wenn du eine schriftliche Bestätigung für die Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz erhalten hast, ist diese in den meisten Fällen drei Jahre gültig. Danach kann sie mit einem schriftlichen Gesuch um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden. Die Versicherungsdauer bei coverio mit gültiger Befreiung beträgt somit maximal sechs Jahre.
Muss ich während des Befreiungsprozesses Beiträge für meine Gesundheitsversicherung zahlen?
Ja, die Deckung ist während der Bearbeitung deines Befreiungsantrags obligatorisch. Die Nichtzahlung führt zur Aussetzung der Deckung. coverio ist dann verpflichtet, die Behörden zu informieren. Diese Aussetzung unterbricht den Befreiungsprozess und du kannst von den Behörden bei einer Schweizer Krankenversicherung registriert werden. Das Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verlangt einen Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise. Dabei gilt die Einhaltung der Zahlungsfrist, um eine Aussetzung der Deckung und die anschliessende Benachrichtigung der Behörden zu verhindern. Das Gesetz gibt eine Frist von drei Monaten vor, bis die Befreiungsbestätigung eingeholt und bei der Versicherung eingereicht worden sein muss.
Bei welcher kantonalen Stelle muss ich mich melden, um mich befreien zu lassen?
Wenn du dich von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz befreien lassen möchtest, musst du dafür ein schriftliches Gesuch bei den örtlichen Behörden deines Wohnkantons einreichen. Die entsprechenden Formulare und Adressen und wo diese eingereicht werden müssen, findest du auf dieser Seite unter Wissenswertes.

Versicherungspolice

Was ist eine Versicherungspolice?
In der Versicherungswelt wird der Vertrag, den eine Kundin oder ein Kunde mit einer Versicherungsgesellschaft abschliesst, als «Police» bezeichnet. Dazu gehören auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In diesem Dokument wird detailliert beschrieben, welche Fälle von der Versicherung übernommen werden und welche nicht. coverio empfiehlt, dieses Dokument sorgfältig zu lesen.
Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?
Wenn du coverio online abschliesst und mit Kreditkarte bezahlst, erhältst du deine Versicherungspolice umgehend mit der Versicherungs- und Zahlungsbestätigung per E-Mail.

Wenn du deine Versicherungspolice mittels Rechnung bezahlst, kann dieser Vorgang bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Nach Erhalt der Gutschrift senden wir dir die Versicherungs- und Zahlungsbestätigung per E-Mail zu.
Wie bekomme ich einen Versicherungsnachweis?
Beim Abschluss erhältst du eine Versicherungspolice. Diese dient auch als Versicherungsbestätigung.

Kündigung der Versicherung

Wie kündige ich eine Versicherung bei coverio, wenn ich die Schweiz verlasse?
Wenn du die Schweiz endgültig verlässt, kannst du die Versicherung am Tag nach deiner Abmeldung bei deiner Wohngemeinde kündigen. Um die Kündigung durchzuführen, folge bitte den Anweisungen auf dem Online-Formular, welches du auf dieser Seite unter «Service» findest. Halte die offizielle Abmeldebestätigung der zuständigen Wohngemeinde bereit.

Den Betrag, den du in diesem Fall zu viel bezahlt hast (für den Zeitraum nach deiner offiziellen Abreise), erhältst du nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen durch coverio zurückerstattet. Bitte beachte, dass coverio für die Rückerstattung folgende Angaben benötigt: Name der Bank, Adresse der Bank, IBAN, BIC/SWIFT, Name und Adresse des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin). In den meisten Fällen erfolgt die Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit etwas länger dauern. Solltest du nach spätestens 45 Tagen noch keine Rückerstattung von coverio erhalten haben, kontaktiere uns bitte per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wie kündige ich eine Versicherung bei coverio, wenn ich zu einer anderen Versicherung wechseln möchte?
Bitte beachte, dass du coverio unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (Eingang der Kündigung bis zum 30. September des laufenden Jahres) auf das Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) kündigen kannst.

Damit die Kündigung schnell und unkompliziert erfolgen kann, bitten wir dich, das Online-Formular auszufüllen, welches du auf dieser Seite unter «Service» findest. coverio ist gesetzlich verpflichtet, bei einem Wechsel der Krankenversicherung den Nachweis der neuen Versicherung zu prüfen. Bitte halte deshalb für die Kündigung ab dem 1. Januar den entsprechenden Nachweis bereit. Bitte beachte, dass eine Offerte nicht als Nachweis gilt. Es muss zwingend eine gültige Versicherungspolice eingereicht werden.
Wie kündige ich eine Versicherung bei coverio, wenn ich die Schweiz nicht verlasse?
coverio kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Frist kannst du erst wieder ein Jahr später ordentlich kündigen. Ausserordentliche Kündigungen sind nur möglich, wenn du die Schweiz verlässt oder eine Prämienerhöhung erhältst (davon ausgenommen sind Prämienerhöhungen aufgrund des Erreichens einer höheren Altersstufe). Die Police wird ungültig, wenn die Befreiung des Kantons von der KVG-Pflicht erlischt. In diesem Fall bist du verpflichtet, coverio über die Änderung des Befreiungsstatus zu informieren.

Damit die Kündigung schnell und unkompliziert erfolgen kann, bitten wir dich, das Kündigungsformular auszufüllen, welches du auf dieser Seite unter «Service» findest. coverio ist gesetzlich verpflichtet, bei einem Wechsel der Krankenversicherung den Nachweis der neuen Versicherung zu prüfen. Bitte halte daher den entsprechenden Nachweis für die Kündigung bereit. Bitte beachte, dass eine Offerte nicht als Nachweis gilt. Es muss zwingend eine gültige Versicherungspolice eingereicht werden.
Wie kündige ich eine Versicherung bei coverio, wenn ich einen Schweizer Staatsangehörigen oder eine Schweizer Staatsangehörige geheiratet habe?
Herzlichen Glückwunsch! coverio gratuliert dir zu deiner Hochzeit. Für die Versicherung hat diese Zivilstandänderung folgende Konsequenzen: Nach der Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer erlischt die Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung. In der Folge musst du dich bei einer schweizerischen Krankenkasse nach Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichern. Eine Versicherung bei einer privaten Anbieterin wie coverio ist nicht mehr möglich. Du bist verpflichtet, coverio und die zuständigen Behörden unverzüglich über solche Änderungen zu informieren.

Damit die Kündigung schnell und unkompliziert erfolgen kann, bitten wir dich, das Kündigungsformular auszufüllen, welches du auf dieser Seite unter «Service» findest. coverio ist gesetzlich verpflichtet, bei einem Wechsel der Krankenversicherung den Nachweis der neuen Versicherung zu prüfen. Bitte halte daher den entsprechenden Nachweis für die Kündigung bereit. Bitte beachte, dass eine Offerte nicht als Nachweis gilt. Es muss zwingend eine gültige Versicherungspolice eingereicht werden.

Vorgehen bei Notfall, Unfall oder Krankheit

Wie gehe ich in einem Notfall vor?
In einer Notfallsituation kannst du direkt eine Notfallpraxis oder ein Spital aufsuchen, wenn du dazu in der Lage bist. Wenn du dich nicht selbst in ein Spital oder eine Notfallpraxis begeben kannst, rufe die offizielle medizinische Notrufnummer der Schweiz (112) an. Bitte beachte, dass Krankentransporte in der Schweiz nicht vollständig von der Grundversicherung übernommen werden. Weitere Informationen findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Ambulante Behandlungen (ohne Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) sind in der Schweiz in der Regel selbst zu bezahlen. Das bedeutet, dass du für diese Behandlung in der medizinischen Einrichtung eine Rechnung erhältst. Diese musst du begleichen und kannst dann über ein Online-Formular einen Erstattungsantrag an coverio senden und die Kosten zurückfordern. Bitte beachte dabei die verschiedenen Ausschlüsse sowie eventuelle Selbstbeteiligungen.
Wie gehe ich vor, wenn ich für eine vorhersehbare Behandlung in ein Spital oder in eine Arztpraxis muss?
Für stationäre Behandlungen (einschliesslich Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) muss eine Kostengutsprache bei coverio beantragt werden. Vor einem Spitalaufenthalt kannst du damit eine Einverständniserklärung seitens coverio einholen, die besagt, dass die geplante Behandlung bezahlt wird. coverio stellt die Kostengutsprache anschliessend der behandelnden Klinik aus. coverio übernimmt die Kosten für einen Aufenthalt auf der allgemeinen Abteilung in der Schweiz. Lege beim Eintritt in die medizinische Einrichtung deine Versicherungspolice vor. Nach einer Kostengutsprache werden die Behandlungskosten direkt coverio in Rechnung gestellt.

Bei einer Behandlung ohne Kostengutsprache erhältst du für die Behandlung in der medizinischen Einrichtung eine Rechnung. Diese musst du bezahlen und kannst nachfolgend einen Rückerstattungsantrag über ein Online-Formular an coverio schicken und die Kosten zurückfordern. Bitte beachte dabei die verschiedenen Ausschlüsse sowie allfällige Kostenbeteiligungen.
Wie finde ich einen Arzt, eine Ärztin oder ein Spital, wo ich mich behandeln lassen kann?
Das Gesundheitssystem in der Schweiz bietet eine Vielzahl von Anlaufstellen bei gesundheitlichen Problemen. Neben den Fachärztinnen und Fachärzten gibt es Apotheken mit grossem Gesundheitswissen und die Notaufnahmen für gesundheitliche Notfälle. Die Unterschiede zwischen den Anlaufstellen und die Facharztgebiete, die am häufigsten benötigt werden, findest du auf dieser Seite unter «Wissenswertes» und «Gesundheitssystem».
In der Schweiz gilt freie Arztwahl. Du kannst innerhalb deines Wohnkantons selbst entscheiden, bei welchem Arzt oder welcher Spezialistin du dich behandeln lassen möchtest. Wichtig ist, dass die behandelnde Fachperson im entsprechenden Kanton anerkannt ist. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes gelten verschiedene Ausschlüsse. Daher empfiehlt dir coverio, im Voraus die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu konsultieren. Eine Übersicht, welche Spitäler und Fachärzte es gibt, findest du hier: www.coverio.ch/spitalliste.

Behandlungskosten und Rückerstattung

Welche Behandlungen sind versichert und werden von der Versicherung bezahlt?
Gemäss Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) gewährt die Krankenversicherung Leistungen bei Krankheit, Unfall – sofern dafür keine Unfallversicherung aufkommt – und Mutterschaft. Diese Leistungen umfassen unter anderem medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte, Spitalaufenthalte sowie Pflegeleistungen und gewisse nicht-ärztliche Leistungen. Weiter beteiligt sie sich auch an medizinisch notwendigen Transporten ins nächstgelegene Spital oder Rücktransporten in die Schweiz, Rettungs- und Bergungsaktionen sowie Kosten bei bestimmten Massnahmen der medizinischen Prävention.
Wie kann ich eine Rückerstattungsanfrage für einen Krankheitsfall/Unfall melden?
Krankheitsfälle oder Unfälle, für die du Leistungen von coverio in Anspruch nehmen möchtest, meldest du bitte über das Online-Formular unter «Service». Bitte beachte, dass coverio nur Krankheitsfälle oder Unfälle übernimmt, die den Versicherungsleistungen deiner Police gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entsprechen. Je nach Versicherungsprodukt können Ausschlüsse gelten. coverio empfiehlt dir, genau zu prüfen, welche Leistungen gemäss deiner Versicherungspolice übernommen werden, bevor du dich für eine Behandlung entscheidest.
Wie lange dauert die Rückerstattung?
Sobald coverio alle erforderlichen Unterlagen hat, wird die Prüfung der Rückerstattungsanfrage gestartet. In den meisten Fällen erfolgt die Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen. Phasenweise kann die Bearbeitungsdauer etwas länger dauern. Solltest du nach spätestens 45 Tagen noch keine Rückerstattung von coverio erhalten haben, kontaktiere uns bitte unverzüglich per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.

Weitere häufig gestellte Fragen

Was ist die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt & Franchise)?
Gemäss den Bestimmungen des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bist du dazu verpflichtet, dich mit zwei Arten von Kostenbeteiligung an deiner Krankenversicherung zu beteiligen. Diese beiden Arten sind der Selbstbehalt und die Franchise.

Die Franchise ist eine Geldsumme, die du meist selbst wählen kannst. Alle Gesundheitskosten, die im Laufe eines Jahres entstehen, werden bis zum Erreichen dieses Betrages von dir selbst getragen. Wenn der Betrag erreicht ist, werden die zusätzlichen Rechnungsbeträge von der Krankenversicherung übernommen.

Der Selbstbehalt repräsentiert den Betrag, den du jährlich nach dem Erreichen der Franchise für Gesundheitsdienstleistungen selbst übernehmen musst. Ab diesem Zeitpunkt übernimmst du zehn Prozent deiner Behandlungskosten, jedoch höchstens CHF 700.– pro Kalenderjahr. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.

Hinweis: Änderungen an der Franchise sind nur zum 1. Januar möglich und müssen bis zum 30. September gemeldet werden. Die Franchisen gelten für mindestens ein Jahr.

Bitte beachte, dass für die Berechnung der Kostenbeteiligung (Franchise & Selbstbehalt) das jeweilige Behandlungsdatum und nicht das Rechnungsdatum massgebend ist. Wenn du dich also im Dezember behandeln lässt und die Rechnung im Januar erhältst, wird diese Behandlung dem Vorjahr angerechnet.
Wie kann ich meine Adresse bei einem Umzug in der Schweiz ändern?
Melde eine Adressänderung unverzüglich bei coverio. Benutze hierfür das Online-Formular auf der Webseite unter «Service». Bitte gib bei einer Adressänderung immer auch das Datum an, ab wann die neue Adresse gültig ist.