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Erklärung Fachbegriffe

Franchise

Die Franchise ist ein jährlicher Eigenbeitrag, den Versicherte leisten müssen, bevor ihre Krankenversicherung Leistungen erbringt. Dieser Betrag muss aus eigener Tasche bezahlt werden und variiert je nach Versicherungsvertrag. Wenn eine Person eine höhere Franchise wählt, zahlt sie normalerweise niedrigere Prämien, aber im Gegenzug muss sie im Falle von medizinischen Kosten mehr aus eigener Tasche bezahlen, bevor die Versicherung Leistungen übernimmt.

Police

Die Police ist das offizielle Dokument, das den Vertrag zwischen den Versicherten und der Versicherungsgesellschaft beschreibt. Es enthält alle Details des Versicherungsschutzes. Die Police ist rechtlich bindend und definiert die Verpflichtungen beider Parteien. Bei medizinischen Behandlungen wird vorgängig vom Dienstleister nach der Policennummer gefragt.

Prämie

Die Prämie ist der regelmässig zu zahlende Betrag an die Versicherung, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang des Versicherungsschutzes, Alter des Versicherten und der gewählten Franchise.

Leistungsausschluss

Leistungsausschlüsse sind Bestimmungen in einer Versicherungspolice, die bestimmte Risiken oder Schäden vom Versicherungsschutz ausnehmen. Das bedeutet, dass die Versicherung diese spezifischen Kosten oder Ereignisse nicht übernimmt. Häufige Leistungsausschlüsse betreffen gesundheitliche Folgen von bestimmten gefährliche Aktivitäten oder Schäden durch Kriege. Es ist wichtig, die Ausschlüsse in der Police zu kennen.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt repräsentiert den Betrag, den Versicherte jährlich nach dem Erreichen der Franchise für Gesundheitsdienstleistungen selbst übernehmen müssen. Es sind zehn Prozent der Kosten für Behandlungen und Medikamente. Pro Kalenderjahr müssen die Versicherten höchstens CHF 700.- Selbstbehalt zahlen. Danach trägt die Versicherung die gesamten Kosten.

Befreiung

Die Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet, dass bestimmte Personen unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Pflicht befreit werden, eine gesetzliche Gesundheitsversicherung abzuschließen. Solche Befreiungen können für Personen gelten, die sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten, wie beispielsweise ausländische Studierende, Doktorierende, Praktikantinnen und Praktikanten und ggf. noch Schülerinnen und Schüler sowie Stagiaires. Um eine Befreiung zu erhalten, müssen ein Antrag gestellt und die individuellen Umstände nachgewiesen werden.