28. Mai 2025
Wenn du für dein Auslandssemester, ein Praktikum oder als Au-pair in die Schweiz kommst, wirst du früher oder später mit dem Thema Krankenversicherung konfrontiert – und ziemlich sicher auch mit zwei Begriffen: Grundversicherung und Zusatzversicherung.
Die Grundversicherung der Krankenkasse ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder längerfristig hier lebt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Ankunft bei einer Krankenkasse versichern – das gilt auch für dich, wenn du z. B. für ein Studium, Praktikum oder als Au-pair kommst.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Alle Krankenkassen, die die obligatorische Grundversicherung anbieten, müssen den gesetzlich festgelegten Leistungsumfang einhalten und alle Versicherten gleichbehandeln. Zusätzliche, freiwillige Leistungen dürfen sie nicht übernehmen oder erstatten.
Die Leistungen der Grundversicherung der Krankenkassen im Überblick:
Wenn du nicht rechtzeitig eine Grundversicherung abschliesst, wird dir automatisch eine Krankenkasse vom Kanton zugewiesen. Das kann teuer werden, denn du hast keine Auswahlmöglichkeit und erhältst möglicherweise höhere Prämien als bei einem selbst gewählten Anbieter.
Tipp: Wenn du nur vorübergehend in der Schweiz bist, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Grundversicherung befreien und eine günstigere private Gesundheitsversicherung – wie die von coverio – wählen. Diese Option ist jedoch nur möglich, wenn du nicht dauerhaft in der Schweiz lebst und den Befreiungsantrag fristgerecht einreichst. Hier erfährst du mehr über den Befreiungsprozess.
Die Zusatzversicherung in der Schweiz ist freiwillig und bietet die Möglichkeit, Leistungen abzudecken, die über den gesetzlich definierten Umfang der Grundversicherung hinausgehen – vergleichbar mit einer erweiterten Absicherung. Die Zusatzversicherungen erweitern den bestehenden Versicherungsschutz gezielt, sind jedoch nicht in allen Situationen nötig.
Die Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherung variieren je nach Anbieter. Häufig werden diese Versicherungen in Form von Leistungspaketen mit mehreren Komponenten angeboten. Für die Anbieter besteht keine Aufnahmepflicht. Deshalb können die Versicherungen gewisse Personen aufgrund ihres Gesundheitszustands oder Alters ablehnen.
Ambulante Zusatzversicherungen – Erweiterte finanzielle Leistungen für Aufwände rund um die Gesundheit:
Spitalzusatzversicherungen – Erhöhen Komfort, Wahlfreiheit und Leistungen im stationären Bereich