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Grund- vs. Zusatzversicherung in der Schweiz

28. Mai 2025

Wenn du für dein Auslandssemester, ein Praktikum oder als Au-pair in die Schweiz kommst, wirst du früher oder später mit dem Thema Krankenversicherung konfrontiert – und ziemlich sicher auch mit zwei Begriffen: Grundversicherung und Zusatzversicherung.
 

Beratung zur Krankenversicherung

  

Was ist die Grundversicherung?

Die Grundversicherung der Krankenkasse ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder längerfristig hier lebt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Ankunft bei einer Krankenkasse versichern – das gilt auch für dich, wenn du z. B. für ein Studium, Praktikum oder als Au-pair kommst.

Leistungen der Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Alle Krankenkassen, die die obligatorische Grundversicherung anbieten, müssen den gesetzlich festgelegten Leistungsumfang einhalten und alle Versicherten gleichbehandeln. Zusätzliche, freiwillige Leistungen dürfen sie nicht übernehmen oder erstatten.

Die Leistungen der Grundversicherung der Krankenkassen im Überblick:

  • Arztbesuche (z. B. bei Krankheit oder Unfall)
  • Notfallbehandlungen im Spital
  • Medikamente, die ärztlich verschrieben wurden und welche auf der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit gelistet sind
  • Schwangerschaftsleistungen, inkl. Vorsorge, Geburt, Stillberatung und Hebammenhilfe
  • Therapien wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Ernährungsberatung (mit ärztlicher Verordnung)
  • Psychotherapie: Bis zu 40 Sitzungen bei Psychiater:innen oder auf ärztliche Anordnung bei psychologischen Psychotherapeut:innen
  • Transport- und Rettungskosten
  • Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton
  • Impfungen gemäss Schweizer Impfplan (ohne Reiseimpfungen)
     

Was passiert, wenn du die Frist zur Anmeldung bei einer Krankenkasse verpasst?

Wenn du nicht rechtzeitig eine Grundversicherung abschliesst, wird dir automatisch eine Krankenkasse vom Kanton zugewiesen. Das kann teuer werden, denn du hast keine Auswahlmöglichkeit und erhältst möglicherweise höhere Prämien als bei einem selbst gewählten Anbieter.

Tipp: Wenn du nur vorübergehend in der Schweiz bist, kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Grundversicherung befreien und eine günstigere private Gesundheitsversicherung – wie die von coverio – wählen. Diese Option ist jedoch nur möglich, wenn du nicht dauerhaft in der Schweiz lebst und den Befreiungsantrag fristgerecht einreichst. Hier erfährst du mehr über den Befreiungsprozess.
 

Was ist die Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung in der Schweiz ist freiwillig und bietet die Möglichkeit, Leistungen abzudecken, die über den gesetzlich definierten Umfang der Grundversicherung hinausgehen – vergleichbar mit einer erweiterten Absicherung. Die Zusatzversicherungen erweitern den bestehenden Versicherungsschutz gezielt, sind jedoch nicht in allen Situationen nötig.

Die Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherung variieren je nach Anbieter. Häufig werden diese Versicherungen in Form von Leistungspaketen mit mehreren Komponenten angeboten. Für die Anbieter besteht keine Aufnahmepflicht. Deshalb können die Versicherungen gewisse Personen aufgrund ihres Gesundheitszustands oder Alters ablehnen. 
 

Zusatzversicherungen und deren Leistungen

Ambulante Zusatzversicherungen – Erweiterte finanzielle Leistungen für Aufwände rund um die Gesundheit:

  • Brillen und Kontaktlinsen – Beiträge zu Sehhilfen
  • Fitnessleistungen – Beteiligung an Fitnessabos oder Gesundheitskurse
  • Zahnzusatzversicherungen – Kostenbeteiligung z.B. bei Zahnbehandlungen oder Dentalhygiene

Spitalzusatzversicherungen – Erhöhen Komfort, Wahlfreiheit und Leistungen im stationären Bereich

  • Allgemeine Abteilung – Behandlung in einem Spital ausserhalb des Wohnkantons – sofern auf der kantonalen Spitalliste
  • Halbprivate Abteilung – Freie Spitalwahl, Zweibettzimmer statt Mehrbettzimmer, teilweise freie Arztwahl
  • Private Abteilung – Freie Spitalwahl, Einzelzimmer, freie Arztwahl, persönliche Betreuung durch erfahrene Ärzt:innen
  • Flex-Modell Spitalabteilung (allgemein/halbprivat/privat) – Frei wählbar beim Spitaleintritt: Kombination aus Flexibilität und Kostenkontrolle

     

Grundversicherung
Zusatzversicherung
Mehr zu coverio Mehr zu coverio
Pflicht?
Leistungen
Preisunterschiede?
Zielgruppe
Befreiung möglich?
Grundversicherung

Ja, gesetzlich vorgeschrieben

Basisversorgung, gesetzlich geregelt

Ja, je nach Franchise und Anbieter

Alle in der Schweiz lebenden Personen

Ja

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Zusatzversicherung

Nein, freiwillig

Erweiterte Leistungen, je nach Anbieter

Ja, je nach Deckung

Alle in der Schweiz lebenden Personen, die sich mehr Komfort leisten oder spezielle Leistungen versichern möchten

Nicht nötig, da nicht verpflichtend

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