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Neu in der Schweiz: Der Guide für Austauschstudierende, Doktorierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Au-Pairs mit Checkliste

19. August 2026 


 

Das Wichtigste im Überblick:

Wer für ein Auslandssemester, ein Doktorat oder einen begrenzten Aufenthalt (Au-Pair, Praktikum) in die Schweiz zieht, muss in den ersten Wochen mehrere Dinge regeln: Anmeldung bei der Wohngemeinde, Aufenthaltsbewilligung, die Wohnungssuche, die Eröffnung eines Bankkontos und vor allem die Krankenversicherung. In der Schweiz gilt eine Versicherungspflicht: Jede Person, die länger als drei Monate im Land bleibt, muss innerhalb von drei Monaten ab Einreise krankenversichert sein, rückwirkend ab dem Einreisedatum. Wer das versäumt, wird vom Wohnkanton einer Krankenkasse zugewiesen.


Austauschstudierende, Doktorierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Au-Pairs, die nur vorübergehend in der Schweiz sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Grundversicherung befreien lassen und stattdessen eine günstigere private Lösung wie coverio wählen, die dieselben KVG-Leistungen abdeckt. Der Befreiungsprozess ist in jedem der 26 Kantone etwas anders geregelt. Eine Übersicht zu den einzelnen Kantonen findest du hier.

Dieser Guide führt Schritt für Schritt durch alle Aufgaben und endet mit einer praktischen Checkliste zum Abhaken.


 


 

Kompass in einer Hand


 

Was muss ich regeln, wenn ich neu in die Schweiz komme?

Kurz gesagt: Anmeldung, Bewilligung, Wohnen, Finanzen und Krankenversicherung. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick.

1. Anmeldung bei der Wohngemeinde
Nach der Einreise musst du dich bei deiner Wohngemeinde anmelden. Mitbringen: Reisepass/ID, Mietvertrag und Immatrikulationsbestätigung deiner Hochschule. (Die genaue Frist variiert je nach Gemeinde. Bitte bei der Wohngemeinde prüfen.)

2. Wohnen
WG (Wohngemeinschaft), Studierendenwohnheim oder Zwischenmiete. In Städten wie Zürich, Genf, Lausanne oder Basel ist der Markt angespannt. Beginne früh zu suchen. Der Mietvertrag wird für die Gemeindeanmeldung benötigt.

3. Schweizer Bankkonto
Für Miete und Alltag praktisch.

4. Krankenversicherung
Hier lohnt sich genaues Hinschauen. Details dazu im nächsten Abschnitt.

 

Krankenversicherung in der Schweiz: Pflicht, Befreiung, coverio

Gilt die Versicherungspflicht auch für mich?
Ja. Jede Person, die in der Schweiz wohnt und länger als drei Monate bleibt, muss sich innerhalb von drei Monaten ab Einreise krankenversichern. Der Schutz gilt rückwirkend ab dem Einreisetag. Geregelt ist das im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Versicherst du dich nicht rechtzeitig, weist dich dein Wohnkanton einer Grundversicherung zu.
Die Grundversorgung deckt Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente bei Krankheit, Unfall (sofern keine Unfallversicherung greift) und Mutterschaft.

Kann ich mich von der Grundversicherung befreien lassen?
Ja, wenn du dich nur vorübergehend in der Schweiz aufhältst. Ausländische Studierende, Doktorierende, Praktikantinnen und Praktikanten und Au-Pairs können bei den kantonalen Behörden eine Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherung beantragen. Mit bewilligter Befreiung darfst du eine private Versicherung wählen, solange sie die KVG-Anforderungen erfüllt. Private Lösungen sind oft günstiger als die gesetzliche Grundversicherung.
Wichtig: Die Befreiung entbindet dich nicht von der Versicherungspflicht. Du musst weiterhin versichert sein und Beiträge zahlen. Sie erlaubt dir lediglich, statt einer gesetzlichen Krankenkasse eine private Versicherung zu wählen.

Wie läuft der Befreiungsprozess ab?
Der Prozess unterscheidet sich in jedem der 26 Kantone (Eine Übersicht findest du hier).

Typischer Ablauf:
1. Versicherung abschliessen bei coverio. Du erhältst deine Police als Nachweis.
2. Befreiungsformular deines Wohnkantons ausfüllen (Online-Formular oder PDF, je nach Kanton).
3. Falls verlangt: Deckungsbestätigung bei coverio anfordern.
4. Antrag bei der zuständigen kantonalen Stelle einreichen.
5. Nach Erhalt die Befreiungsbestätigung unaufgefordert an coverio senden (mit Policennummer).

Die Prüfung durch die Behörden kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Dein Versicherungsschutz gilt während dieser Zeit, sofern der Entscheid positiv ausfällt. Eine bewilligte Befreiung ist in den meisten Fällen drei Jahre gültig und kann um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden. Die Versicherungsdauer bei coverio mit gültiger Befreiung beträgt somit maximal sechs Jahre.

Was kostet mich eine Behandlung selbst? (Franchise & Selbstbehalt)

Auch mit Versicherung beteiligst du dich an den Kosten über zwei Mechanismen:
Franchise: Jährlicher Eigenbeitrag, den du selbst trägst, bevor die Versicherung zahlt. Höhere Franchise = tiefere Prämie.
Selbstbehalt: Nach Erreichen der Franchise trägst du 10 % der Kosten selbst, maximal CHF 700 pro Kalenderjahr. Danach übernimmt die Versicherung 100 %.

 

Für wen eignet sich coverio?

coverio ist eine private Gesundheitsversicherung speziell für ausländische Personen, die zu Aus- oder Weiterbildungszwecken vorübergehend in der Schweiz sind wie Studium, Doktorat, Praktikum oder Au-pair. Sie bietet die gesetzlich vorgeschriebenen Grunddeckungen analog einer Schweizer Krankenkasse, ist aber oft günstiger. Schliesst du online mit Kreditkarte ab, erhältst du deine Police umgehend per E-Mail. Diese dient als Nachweis für den Befreiungsantrag. Hier findest du mehr Informationen zu Leistungsdetails und Prämie:

STUDIERENDE/DOKTORIERENDE · AU-PAIR · PRAKTIKANTEN UND PRAKTIKANTINNEN



FAQ

Muss ich mich während meinem Aufenthalt in der Schweiz krankenversichern?
Ja. Wer länger als drei Monate bleibt, muss innerhalb von drei Monaten ab Einreise versichert sein. Rückwirkend ab dem Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Grundversicherung befreien zu lassen und eine private Versicherung wie coverio zu wählen.

Wie lange habe ich Zeit, mich zu versichern?
Drei Monate ab Einreise. Innerhalb dieser Frist muss auch die Befreiungsbestätigung eingeholt und bei der Versicherung eingereicht sein. Versäumst du die Frist, weist dich der Kanton einer Krankenkasse zu.

Kann ich meine Versicherung aus dem Heimatland behalten?
Nur, wenn sie die KVG-Anforderungen erfüllt und der Kanton eine Befreiung bewilligt. Eine reine Reisekrankenversicherung genügt in der Regel nicht.

Kann mein Befreiungsantrag abgelehnt werden?
Ja. Stellen die Behörden fest, dass du nicht berechtigt bist, wird der Antrag abgelehnt mit Begründung und Widerspruchsfrist. Dann musst du dich bei einer Schweizer Krankenkasse versichern.

Wie lange gilt die Befreiung?
In den meisten Fällen drei Jahre, verlängerbar um bis zu drei weitere Jahre. Maximal also sechs Jahre.

Wie gehe ich im Notfall vor?
Bei einem medizinischen Notfall direkt eine Notfallpraxis oder ein Spital aufsuchen. Wenn du das nicht selbst kannst, ruf 112 an (Notrufnummer in der Schweiz und der EU). Beachte: Kranken- und Notfalltransporte werden nicht vollständig von der Grundversicherung übernommen.

Muss ich für ambulante Behandlungen zuerst selbst zahlen?
In der Regel ja. Du erhältst eine Rechnung, begleichst sie und reichst danach über das Online-Formular einen Rückerstattungsantrag bei coverio ein. Für stationäre Behandlungen (mit Übernachtung) musst du vorab eine Kostengutsprache bei coverio beantragen.

Wie kündige ich, wenn ich die Schweiz wieder verlasse?
Du kannst am Tag nach deiner Abmeldung bei der Wohngemeinde kündigen (schriftlich, mit Abmeldebestätigung). Zu viel bezahlte Prämien werden zurückerstattet, meist innerhalb von 30 Tagen.
 

 

Checkliste

Vor der Einreise
o Immatrikulationsbestätigung der Hochschule erhalten
o Visum geklärt (v. a. Drittstaaten)
o Unterkunft organisiert / Suche gestartet
o Krankenversicherung recherchiert (KVG vs. Befreiung + private Versicherung)

Erste Wochen nach Ankunft
o Bei der Wohngemeinde angemeldet (Pass, Mietvertrag, Immatrikulation)
o Aufenthaltsbewilligung beantragt / erhalten
o Bankkonto eröffnet
o Mobilfunk / Internet eingerichtet

Krankenversicherung (innert 3 Monaten!)
o Versicherung abgeschlossen (z. B. coverio) → Police als Nachweis erhalten
o Befreiungsformular des Wohnkantons ausgefüllt
o Antrag bei der zuständigen kantonalen Stelle eingereicht
o Befreiungsbestätigung nach Erhalt an coverio gesendet (mit Policennummer)
o Police / digitale Policenkarte griffbereit (für Arzt & Spital)

Gut zu wissen
o Notrufnummer 112 gespeichert
o AVB der Versicherung gelesen (Ausschlüsse, Selbstbehalt, Franchise)
o Ablauf für Rückerstattung & Kostengutsprache verstanden

Hier die Checkliste als PDF-Download


Ankommen leicht gemacht

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